Nutzungsänderung
Antrag
Eine Genehmigung brauchen Sie in der Regel auch für Nutzungsänderungen. Dafür muss ein Vorbescheidsantrag bzw. Nutzungsänderungsantrag bei der zuständigen Stadt bzw. Baubehörde eingereicht werden. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit Bau- oder Änderungsmaßnahmen beginnen können.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die genehmigte Nutzung oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage umwandeln möchten (z.B. Gewerbe zu Gewerbe, Gewerbe zu Wohnen). Oft betrifft das die Gastronomie, Einzelhandel, Ferienhäuser etc.
Wir führen Sie von der ersten Idee über die Planung bis hin zur Genehmigung. Wir bieten professionelle Beratung und Steuerung bei der
- Grundlagenermittlung,
- Vorplanung,
- Entwurfsplanung,
- Genehmigungsplanung.
Vorbescheidsantrag (Voranfrage)
Ein Vorbescheidsantrag ist eine Anfrage an die zuständige Baubehörde, um vorab verbindliche Antworten zu einzelnen, für ein Bauvorhaben wichtigen Fragen (z.B. Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen) zu erhalten, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Er klärt die rechtliche Zulässigkeit bestimmter Aspekte und hat eine Rechtsverbindlichkeit für eine spätere Baugenehmigung.
Der Vorbescheid ersetzt jedoch keine Genehmigung für eine Nutzungsänderung und erlaubt auch keinen Baubeginn.
Ein Vorbescheidsantrag hat folgende Vorteile:
- Risikominimierung:
Klärt frühzeitig ob ein Projekt realisierbar ist, bevor hohe Planungs- und Baukosten entstehen. - Rechtssichere Verbindlichkeit:
Schafft Planungssicherheit, da die Behörde an die getroffenen Entscheidungen gebunden ist. - Entscheidung über Fragen:
Beantwortet spezifische Fragen, die auch Gegenstand des späteren Baugenehmigungsverfahrens sind (Bspw. Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften die Ihr Vorhaben beeinflussen könnten wie z.B. Art der Nutzung).
